Corona - Aktuelle Situation - Wichtige Hinweise!

von Gojko Sinde

Seit 05.11.2021 gilt in Sachsen die Vorwarnstufe im Rahmen der Sächs. Coronaschutzverordnung. Diese beinhaltet auch Einschränkungen für den Sport. So dürfen sich beispielsweise im Rahmen privater Zusammenkünfte maximal zehn Personen treffen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Das SMS wendet diese Definition auch für den Sport im Außenbereich an, insbesondere für Fußballspiele.

Der SFV stellt die im Rahmen der Coronaschutzverordnung angeordneten Maßnahmen grundsätzlich nicht in Frage. Offenkundig sind Fragen, insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, die bei den Vereinen und Verbänden zu Irritationen geführt haben und vom SMS auch jetzt noch nicht hinreichend beantwortet worden sind. Dies hat der SFV mehrfach beim Verordnungsgeber angebracht und seine fachliche Unterstützung angeboten. So bleibt beispielsweise offen, auf welche konkreten Bereiche (Spielfeld, Spielfeldrand, Außengelände) sich die Einschränkungen beziehen.

In der aktuellen Situation für das Wochenende 06./07.11.2021 empfiehlt der SFV den Vereinen, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Die Austragung von Fußballspielen ist durch die Maßnahmen der Vorwarnstufe nicht untersagt, sondern eingeschränkt.

Ab 08.11.2021 wird eine neue Verordnung gelten. Der SFV wird nach Vorlage des konkreten Wortlauts dazu Stellung beziehen.

Sächsischer Fußball-Verband e.V.

Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

zum heutigen Nachmittag wurde die neue, ab Montag geltende CoronaSchutzverordnung veröffentlicht. Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 5.11.2021 (sachsen.de)

Was heißt das für den Sportbetrieb?

Der Freistaat Sachsen befindet sich weiterhin in der Vorwarnstufe. Für viel Verwirrung sorgte hier die Diskussion, ob der organisierte Vereinssport privat oder öffentlich ist. Analog unserer bisherigen Arbeit und den Corona-Mitteilungen, informieren wir unsere Mitgliedsvereine und –verbände immer in vorheriger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen. Das Grundverständnis des Gesundheitsamtes sowie auch des Landessportbund Sachsen war, dass der organisierte Vereinssport öffentlich ist. (Corona-Update vom 03.11.21) Mit der Pressekonferenz der Staatsministerin Frau Petra Köpping vom Freitagabend, den 05.11.21, wurde jedoch darin der Sport als private Zusammenkunft deklariert.  

Demnach gelten mit der seit Freitag geltenden Vorwarnstufe sowie auch mit der neuen CoronaSchutzverordnung folgende Beschränkungen für den Sportbetrieb:

Das Sporttreiben nur mit zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände ist statthaft. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (ab 08.11., vorher 14. Lebensjahr) bleiben bei der Zählung unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl ebenfalls nicht mitgezählt. Wichtig: Im Innensport müssen die zehn nicht geimpften/ nicht genesenen Personen, weiterhin einen negativen Test vorweisen. Auch gilt weiterhin die Kontakterfassung.

Über weitere detaillierte Regelungen (u.a. Besucher/ Zuschauer, Mitgliederversammlungen, etc.) informieren wir zeitnah nach den Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt sowie dem Landessportbund Sachsen. Wir bitten bis dahin die Vereinsvertreter, bisher auftretende Fragen zum Sport- und Vereinsbetrieb weiter an uns zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Bauer

Kreissportbund Bautzen e.V.

Geschäftsführer

Tel. +493591/ 27063 - 0

Fax +493591/2706311

l.bauer@sportbund-bautzen.de

Kreissportbund Bautzen e.V.

Postplatz 3

02625 Bautzen

Tel. +493591/ 270630

Fax +493591/ 2706311

E-Mail info@sportbund-bautzen.de

Homepage www.sportbund-bautzen.de

Steuer-Nr. 204/141/06332

VR-Nr. 301255

Zurück