WFV-Vorstand beschließt Ordnungsänderung im Sinne der Vereine

von Gojko Sinde

Mit der Vorstandssitzung am 09.April hat der WFV-Vorstand auf Antrag des Jugendausschuss die Finanzordnung ergänzt. Die Ergänzung des § 21 Abs.2 der Finanzordnung lautet: Die Verfahrenskosten für die Nichterfüllung der Meldepflichten von Spielergebnissen aus Pflichtspielen betragen 10,00 <zehn> Euro je Urteil. Damit werden die zusätzlichen Kosten für die Vereine bei Bearbeitung dieser Vorfälle reduziert.

PDF WFV-Finanzordnung:   

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