Ab Donnerstag, den 4. November treten die Einschränkungen der VORWARNSTUFE in Kraft!

von Gojko Sinde

Es sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt. Die konkret zu erwartenden (sachsenweit geltenden) Auswirkungen auf den Spiel- und Trainingsbetrieb werden derzeit vom SFV geprüft und rechtzeitig kommuniziert. Kernfrage ist dabei, ob Trainings- und Spielbetrieb als "private Zusammenkunft" anzusehen ist. Seitens des Sächsischen Fußball-Verbandes wurden für Mittwoch/Donnerstag, den 3./4.11.2021 verbindlich zu beachtende Mitteilungen angekündigt.

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