Ab Freitag (4. März) gelten neuerliche deutliche Erleichterungen für den Amateursport!

von Gojko Sinde

Das Kabinett unseres Freistaates hat eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022. Danach sind für den Sport im Außenbereich kein Nachweise mehr erforderlich. Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. 

  • Minderjährige dürfen für Vereinssport Innen- und Außensportstätten nutzen (keine Testpflicht, sofern regelmäßige schulische Testungen erfolgen)
  • Volljährige dürfen für Vereinssport Innensportstätten unter "2G+" (ab 4.3.: 3G) und Außensportstätten unter "3G" (ab 4.3.: ohne G) nutzen. Für Zuschauer gilt "2G+"  (ab 4.3. "3G" bis 1000 Zuschauer)
  • Für Anleitungspersonal (Trainer/Übungsleiter/SR/SRA) gilt 3G. (ab 4.3.: ohne G)
  • Die Betreiber sind zur Nachweiskontrolle / Kontakterfassung verpflichtet, außer bei Anwendung von 2G+ (ab 4.3.: keine Kontakterfassung mehr erforderlich)
  • Hygienekonzepte / Festlegungen des Rechtsträgers sind zu beachten.
  • Übersichtliche Auslegungen und ausführliche Hinweise sind in den Corona-FAQ des Landessportbundes Sachsen nachzulesen 

Bei Erreichen der Vorwarnstufe (Bettenbelegungen) sind Änderungen möglich!

  • Bettenbelegung Normalstationen mit Cov.-19-Pat.:  1300 (2.3.: 920)
  • Bettenbelegung Intensivstationen mit Cov.-19-Pat.:   420:  (2.3.: 184)

Die 7-Tage-Inzidenzen  in Deutschland (2.3.:1172), Sachsen (2.3.: 1171)

und im Erzgebirgskreis (2.3.: 1290) haben keine Auswirkungen für obige Festlegungen! 

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
Gojko Sinde
Geschäftsstellenleiter

Zurück