Aktuelle Informationen zur Corona-Lage

von Gojko Sinde

Die Sächsische Landesregierung arbeitet an der Corona-Schutzverordnung nach der MP-Konferenz am 04.März. Der WFV erhält zahlreiche Anfragen. Wie im gesamtem zurückliegendem Jahr informieren wir natürlich tagesaktuell über die Rückschlüsse für den Trainings- und Spielbetrieb im Landkreis Bautzen. Die zu erwartenden Regelungen beinhalten aufgrund verschiedener Voraussetzungen im Rahmen der Öffnungsstrategien zum Teil regional besonders zu berücksichtigende Faktoren. Grundlage werden immer die Verordnungen des Freistaates Sachsens, unseres Landkreises, dann folgend Festlegungen der jeweiligen Kommunen sein. Gleichzeitig wird der WFV jegliche Hinweise zur Umsetzung der Regelungen (z. Bsp. hinsichtlich Restart, Hygienekonzepte) der Dachverbände LSB Sachsen, sowie des SFV immer zeitnah veröffentlichen.

Finale Fassung der Corona-Schutz-Verordnung heute Abend (5. März) erwartet

5.März 2021 | LSB reagiert umgehend

Gestern tagte das Sächsische Kabinett für den neuen Entwurf der Corona-Schutz-Verordnung und hat sich noch Zeit erbeten. Die gültige Fassung wird heute Abend erwartet.

Landessportbund Sachsen reagiert umgehend

Die Frist für eine Stellungnahme zu dem Entwurf heute morgen um 7 Uhr erfüllte der LSB mit Justiziar Dr. Hendrik Pusch und fordert darin eindeutige Formulierungen für möglichst viele Landesfachverbände. Auch der SFV stellte ins Ministerium durch, dass “die verantwortungsvollen Trainerinnen und Trainer unserer Vereine mithilfe der Hygienekonzepte kontaktloses Training für Kinder und Jugendliche gewährleisten können.”

Für Montag hat der LSB die FAQ's mit seinen Interpretationen angekündigt.

  1. März 2021 | Ergebnisse Bund-Länder Konferenz

Nach stundenlangen Beratungen haben sich Bund und Länder auf eine Öffnungsperspektive geeinigt, die auch für den Sport Lockerungen vorsieht. Nun ist der Freistaat am Zug, um die vereinbarten Schritte in der Corona-Schutz-Verordnung zu fixieren.

Die Bund-Länder-Konferenz hat insgesamt 5 Öffnungsschritte verankert, wobei insbesondere die Öffnungsschritte 3, 4 und 5 relevant sind:

ÖFFNUNGSSCHRITT 3

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000

  • Individualsport zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren - im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

ÖFFNUNGSSCHRITT 4

Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

ÖFFNUNGSSCHRITT 5

Der fünfte Öffnungsschritt kann - wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen - erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Links für weiterführende Informationen, die immer aktualisiert werden:

https://www.sfv-online.de/news/details/offene-fragen-zur-corona-schutz-verordnung/

http://www.fussball.de/newsdetail.app/lockerungen-was-bedeutet-das-fuer-den-sport/-/article-id/224970#!/

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