Allgemeinverfügung: Sperrung aller öffentlicher und privater Sportstätten

von Gojko Sinde

Aufgrund zahlreicher Anfragen und Mitteilungen veröffentlichen wir hiermit eine aktuelle Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums. Neben den ausgesprochenen regionalen Sperrungen für die Nutzung der Sportstätten durch die jeweiligen Träger in den zurückliegenden Tagen, gilt seit Dienstag, 17. März 2020, die im Anhang befindliche Erklärung der Regierung unseres Freistaates. Wir verweisen hier, zzgl. aller Wichtigkeit der Gesamtheit des Schreibens, vor allem auch auf den Punkt 6 der Verfügung.

Es gilt selbstverständlich weiterhin die WFV-Erklärung vom 14.03.20: aussetzung-des-wfv-spielbetriebes

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