Anmeldung von Freundschaftsspielen im Verbandsgebiet des WFV e.V.

von Gojko Sinde

Hiermit veröffentlicht der WFV eine Richtlinie zur Anmeldung von Freundschaftsspielen, bzw. Turnieren. Selbstverständlich wird diese regelmäßig den allgemeinen Bestimmungen des Freistaates Sachsen, sowie des SFV angepasst. Der Sächsische Fußballverband hat wie bekannt lediglich "Empfehlungen zur Umsetzung eines Hygienekonzepts" veröffentlicht, obwohl ein konkretes sachsenweit einheitliches und ortsspezifisch anpassbares Konzept möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung wurde für die Homepage des WFV übernommen und allen Vereinen über das Mailpostfach zugestellt. Die Vereine werden hiermit aufgefordert, die Veröffentlichungen für den Trainingsbetrieb zu beachten.

Da entgegen der vorigen Woche veröffentlichten Informationen des sächsischen Innenministeriums zum Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 6.6. ("Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich") nunmehr doch z.B. in den Umkleiden und Duschen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten ist, sind Probleme vorprogrammiert.

Die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen gelten zunächst bis zum 29. Juni und bilden ebenso die Grundlage für nachfolgende Festlegungen wie Teile der Empfehlungen des SFV (siehe oben):

Für die Durchführung von Freundschaftsspielen sind folgende Vorgaben des WFV verbindlich umzusetzen:

1. Der Heimverein verfügt über ein schriftliches Hygienekonzept, welches die zuständige kommunale Behörde auf Vorhandensein und Einhaltung überprüfen kann.
2. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich alle Personen nach dem Betreten der Sportstätte die Hände waschen bzw. desinfizieren können.
3. Vor den Gebäuden ist auf die Abstandsregelung (1,50 m) hinzuweisen.
4. Enge Bereiche sind zu vermeiden bzw. umzugestalten, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann.
5. Genutzte Räume sind häufig gründlich zu lüften.
6. Eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen ist zu benennen.
7. Der Mindestabstand von 1,50 m ist auch in den Umkleiden (Mannschaften und SR-Kollektiv) und Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten.
8. Möglichkeiten zum Händewaschen müssen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Bereits vorhandene elektrische Handtrockner dürfen ebenfalls genutzt werden.
9. Sportstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
10. Sämtliche Festlegungen der zuständigen kommunalen Behörde sind einzuhalten.

Empfehlenswert ist je Tag ebenfalls eine Anwesenheitsübersicht mit Kontaktdaten eines Mitglieds je Familie (Einhaltung Datenschutz) zur eventuellen Nachverfolgung bei auftretenden Problemen. 

Uns ist als WFV durchaus bewusst, dass diese (analog auch für den Trainingsbetrieb geltenden) Festlegungen eines hohen organisatorischen, sowie finanziellen Aufwands der Vereine bedürfen. Erforderliche Investitionen (z.B. Desinfektionsständer) können seitens des WFV nicht bezuschusst werden.

Für Freundschaftsspiele im WFV (aller Altersklassen) wird festgelegt:

  • Freundschaftsspiele können nur ausgetragen werden, wenn durch den jeweiligen Heimverein die Einhaltung dieser 10 Punkte schriftlich zugesichert wird.
  • Die Benennung einer verantwortlichen Person gemäß Punkt 6 (Name, Vorname, Mobilnummer) ist bei Anmeldung beim jeweiligen WFV-Ausschuss erforderlich.
  • Die Anmeldung von Freundschaftsspielen hat bis spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin ausschließlich an: ingolf.horn@wf-verband.de für den Herrenbereich, andreas.lischke@wf-verband.de für Nachwuchsspiele, sowie enrico.paula@wf-verband.de für den Frauen- und Mädchenbereich zu erfolgen (inkl. Zusicherung Pkt.1 – 10/ Benennung Ansprechpartner s.o).

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

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