Beendigung des WFV-Spielbetriebes in Meisterschaft und Pokal

von Gojko Sinde

Beschluss des WFV – Vorstandes: Beendigung des Spielbetriebs in den Kreisspielklassen und Festlegungen zur Flexibilisierung des Wettspielbetriebes im WFV infolge der Covid-19-Pandemie; Der Sächsische Fußballverband hat im Zuge der Covid-19-Pandemie zahlreiche Beschlüsse zur Beendigung des Spieljahres 2020/21 und zur Flexibilisierung des Spielbetriebes im Spieljahr 2021/22 getroffen. Der Westlausitzer Fußballverband legt daher für das Verbandsgebiet Folgendes fest:

Die Regelungen beziehen sich auf die Spielklassen und Wettbewerbe des WFV und gelten – soweit nicht anders vermerkt – für Wettbewerbe der Frauen, Männer, Junioren und Breitensport gleichermaßen.

Meisterschaftswettbewerbe

1. Der Meisterschaftsspielbetrieb 2020/21 der Frauen, Männer und Junioren wird auf Grundlage § 43 Abs. 10 Spielordnung des SFV (SPO) nicht fortgesetzt. Das gesetzliche Verbot zur Durchführung von Training und Spielbetrieb seit 02.11.2020 ist ein außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstand i.S. dieser Vorschrift. Dies gilt auch, wenn die zuständigen Behörden die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2021 wieder zulassen. Für den Meisterschaftsspielbetrieb im Breitensport ergeht eine gesonderte Entscheidung.
2. In den Spielklassen und Staffeln der Männer und Junioren wird kein Abschlussstand des Spieljahres 2020/21 festgestellt.
3. Bei den Männern und Junioren werden keine Meister bzw. Staffelsieger i.S. § 45 Abs. 1 SPO ermittelt und festgestellt. § 4 Nr. 2.2 der DFB-Spielordnung findet insoweit im Spieljahr 2020/21 keine Anwendung. Meisterehrungen werden dementsprechend nicht durchgeführt.
4. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2020/21 für die WFV-Spielklassen werden außer Kraft gesetzt und nicht angewandt.
5. Sollte eine Mannschaft aufgrund vereinsinterner Gegebenheiten in die nächstniedrigere Spielklasse oder tiefer absteigen wollen, so kann der Verein bis zum 15.06.2021 eine entsprechende Erklärung einreichen.
6. Der Meldetermin 30.04. für die Abgabe von Erklärungen zur Aufstiegswahrnehmung oder zum Spielklassenverzicht wird bezüglich des Spieljahres 2021/22 auf den 15.06.2021 verlegt.
7. Sollten die zuständigen Behörden die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2021 wieder zulassen, können die spielleitenden Ausschüsse nach Rücksprache mit den Vereinen Freundschaftsspiele auf Grundlage bereits angesetzter Spieltage der jeweiligen Spielklasse ansetzen.
8. Die spielleitenden Ausschüsse werden für die Planung und Durchführung des Spielbetriebs 2021/22 ermächtigt, die Spielklassenstruktur (Anzahl der Staffeln pro Spielklasse, Anzahl der Mannschaften in den Staffeln), den Wettbewerbsmodus (Anzahl der Spielrunden, Bildung von Mannschaftspools, Durchführung von Play-Offs usw.), den Terminplan und die Auf- und Abstiegsregelungen der ihrer Zuständigkeit unterliegenden Wettbewerbe je nach der gemeldeten Mannschaften flexibel festzulegen.
9. Regelungen zum Wettkampfsystem gemäß Nr. 8 sind vom Präsidium zu bestätigen und bis spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Wettbewerbsbeginn öffentlich bekanntzugeben.

Pokalwettbewerbe

10. Die Pokalwettbewerbe des Spieljahres 2020/21 werden nicht fortgesetzt. Dies gilt auch, wenn die zuständigen Behörden die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2020 wieder zulassen.

Weitere Festlegungen

11. Auf die Erfüllung des Nachwuchssolls wird im Spieljahr 2021/22 verzichtet. § 46 Abs. 2 SPO und § 39 Rechts- und Verfahrensordnung des SFV finden insoweit keine Anwendung.
12. Auf die Erfüllung des Schiedsrichtersolls wird im Spieljahr 2021/22 verzichtet. § 48 SPO sowie § 38 Abs. 3 und 4 Rechts- und Verfahrensordnung des SFV finden insoweit keine Anwendung. Die Bewertung der Saison 2021/2022 erfolgt nach den Festlegungen des SFV.
13. Die Saisoneröffnungstagung für das Spieljahr 2021/22 wird nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die erforderlichen Informationen werden den Vereinen auf digitalem Weg bereitgestellt.

WFVSpielbetriebBeschluss042021

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