Beschluss zum Spielbetrieb des WFV e.V. vom 16.11.2021 Grundlage – Eintritt der Überlastungsstufe

von Gojko Sinde

Der Vorstand des Westlausitzer FV e.V. hat in seiner als Videokonferenz durchgeführten Sitzung am 16.11.2021 den hier aufgeführten Beschluss zum weiteren Spielbetrieb der Saison 2021/22 getroffen.

In Anbetracht der nach wie vor bestehenden Rechtslage, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb im Sinne der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung als "private Zusammenkunft" (inkl. der damit einhergehenden Beschränkungen) anzusehen ist, sowie mit Eintritt der Überlastungsstufe gemäß § 9 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021 wurde für die Spielklassen des WFV beschlossen:

  1. Alle Spiele in den Altersklassen Herren, Frauen, A- und B-Junioren, sowie die „3:3“-Turnierformen der G- und F-Junioren werden weiterhin bis auf weiteres abgesetzt.
  2. Der Spielbetrieb in den Altersklassen C- Junioren und jünger wird aufgrund des Eintretens der Überlastungsstufe (§ 9 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) bis auf weiteres abgesetzt.
  3. Wenn die Fortsetzung des Spielbetriebes absehbar ist, wird der WFV umgehend über die Art und Weise informieren.
  4. Wir bitten mit Eintritt der Überlastungsstufe ebenfalls auch Festlegungen der regionalen Träger der Sportstätten zu beachten, diese dem WFV bitte mitzuteilen, gerade wenn es sich um Schließungen handeln sollte.

Anmerkungen zum Beschluss: Da an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Bettenbelegung mit COVID-19-Patienten in sächsischen Krankenhäusern den kritischen Wert von 1300 überschritten hat (15.11.: 1391 Betten / 16.11.: 1524 Betten / 17.11.: 1520) und somit ab Freitag, den 19.11.2021 die Überlastungsstufe gemäß §9 der Corona-Schutz-Verordnung Sachsens gilt, wurde der Beschluss gefasst.

Die Umsetzung eines weiteren Trainingsbetriebs in dieser Woche liegt leider allein in der Verantwortung der Vereine unter Beachtung der geltenden Corona-Schutz-Verordnung, der Hygienekonzepte der Sportstätten, sowie der Festlegungen des Rechtsträgers der jeweiligen Sportstätte. Abzuwarten für die Möglichkeiten des Trainingsbetriebes ab kommender Woche ist die neue Corona-Schutz-Verordnung Sachsens, die Ende dieser Woche beschlossen werden soll.

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