Bisherige Corona-Bestimmungen des Januars gelten weiterhin

von Gojko Sinde

Aufgrund wiederholter Anfragen veröffentlicht der WFV hiermit die immer noch geltenden bekannten Bestimmungen für den Amateursport in Sachsen, bzw. den LK Bautzen. An dieser Stelle teilen wir auch mit, dass durch mehrere Vereine, den WFV, weitere Stadt-und Kreisverbände, den SFV, sowie dem LSB mehrfach die Aufforderung bei der Landesregierung schriftlich, öffentlich hinterlegt wurde, für den Amateursport in Sachsen 3 G mit der für Anfang März zu erwartenden nächsten angepassten Verordnung zuzulassen.

Die aktuellen Regelungen:

Im Zeitraum 6.2. - 6.3.2022 gilt in Sachsen:

  • Minderjährige dürfen für Vereinssport Innen- und Außensportstätten nutzen (keine Testpflicht, sofern regelmäßige schulische Testungen erfolgen)
  • Volljährige dürfen für Vereinssport Innensportstätten unter "2G+" und Außensportstätten unter "2G" nutzen. Für Zuschauer gilt "2G+".
  • Für Anleitungspersonal (Trainer/Übungsleiter/SR/SRA) gilt 3G.
  • Die Betreiber sind zur Nachweiskontrolle / Kontakterfassung verpflichtet, außer bei Anwendung von 2G+.
  • Hygienekonzepte / Festlegungen des Rechtsträgers sind zu beachten.
  • Übersichtliche Auslegungen und ausführliche Hinweise sind in den Corona-FAQ (Stand 6. Februar, siehe oben) des Landessportbundes Sachsen nachzulesen!

Die aktuellen Erleichterungen gelten nur, solange keiner der folgenden beiden Werte an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert wieder überschreitet:

  • Bettenbelegung Normalstationen mit Cov.-19-Pat.:      1300 (aktuell 600)
  • Bettenbelegung Intensivstationen mit Cov.-19-Pat.:       420 (aktuell 147)

Somit gelten die Erleichterungen aktuell garantiert bis mindestens zum 13. Februar. Aufgrund der aktuellen Werte bleibt die Gültigkeit voraussichtlich noch deutlich länger.

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