Bundesnotbremse – das gilt jetzt im Landkreis Bautzen

von Gojko Sinde

Die Einschränkungen der Bundesnotbremse gelten ab 24. April 2021 auch im Landkreis Bautzen. Der WFV kann aktuell keine Auskunft darüber geben, wer zum Beispiel die für die geforderten Corona – Tests entstehenden Kosten übernimmt. Zur generellen Durchführung des eingeschränkten Trainingsbetriebes unbedingt erneut die Regelungen der jeweiligen Kommunen, sowie Trägern der Sportstätten berücksichtigen. Sobald wir weitere aktuelle Informationen erhalten, werden wir diese selbstverständlich veröffentlichen.

Auszüge aus den Mitteilungen des Landratsamtes Bautzen - hier die Regelungen für den Sport:

  • Sport: erlaubt sind kontaktlose Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands
  • Sportvereine: Kinder bis 14 Jahren können kontaktlose Sportarten im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern treiben; Trainer benötigen einen maximal 24 Stunden alten Negativ-Corona-Test

Der ausführliche Newsletter:

https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen-127-neuinfektionen-im-landkreis-bautzen-drei-todesfalle-22228.php

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