Corona-Soforthilfe für Sportvereine in Sachsen (Quellen: SFV/LSB)

von Gojko Sinde

Sportvereine, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Antragsstellung. Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) unterstützt der Landessportbund Sachsen seine Mitgliedsvereine, die aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen rund um die COVID-19-Pandemie in Notlagen geraten.

Diesen Sportvereinen soll zur Abmilderungen der Folgen im Rahmen einer Soforthilfe ein Zuschuss zur Abwendung eines existenzbedrohenden Liquiditätsengpasses gewährt werden.

https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-soforthilfe/

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