Corona-Sonderbestimmung zur Lizenzverlängerung

SONDERFALL 2020 DURCH CORONA-SITUATION

Die Folgen der Ausweitung des Corona-Virus haben die Landesverbände bundesweit dazu veranlasst, auch in diesem Bereich zu reagieren. So wurde beschlossen, dass es in diesem Jahr möglich ist, die eigene Lizenz für ein Jahr ohne Fortbildungsnachweis verlängern zu lassen. Diese Bestimmung gilt jedoch ausschließlich für Lizenzen, die am 31.12.2020 auslaufen.

In diesem Fall wird die Lizenz bis zum 31.12.2021 verlängert. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen dann die 20 Lerneinheiten für die Lizenzverlängerung erbracht werden. Die Lizenz wird anschließend jedoch nur um zwei Jahre verlängert, damit kein Vorteil gegenüber Personen entsteht, die normal ihre Lizenz verlängern. Des Weiteren erhält der Verein trotzdem die Förderung für die lizenzierte Trainerin / den lizenzierten Trainer vom Landessportbund, wenn diese Sonderregelung genutzt wird.

Die Regelung gilt für alle vollwertigen Trainerlizenzen (C-Lizenz bis Fußballlehrer). Der SFV ist jedoch nur für die Lizenzverlängerung der C- und B-Lizenz für Trainer*innen befähigt. Höhere Trainerlizenzen müssen beim DFB verlängert werden.

Zur Nutzung dieser Sonderbestimmung ist eine E-Mail an heinze@sfv-online.de zu schicken. Diese E-Mail muss eine Willenserklärung zur Nutzung der Corona-Sonderbestimmung enthalten, sowie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Lizenznummer.

Hier noch ein kleines Beispiel:

Trainer X verlängert seine Lizenz (Ablaufdatum 31.12.2020) ganz normal. Nun erhält seine Lizenz eine Gültigkeit bis zum 31.12.2023. 

Trainerin Y kann ihre auslaufende Lizenz in diesem Jahr (Ablaufdatum 31.12.2020) nicht verlängern, weil ihre Fortbildungen ausgefallen sind und nutzt die Möglichkeit, ihre Lizenz in diesem Jahr ohne Fortbildungsnachweis um 1 Jahr zu verlängern. 2021 kann sie die fehlenden Fortbildungsstunden nachholen und verlängert ihre Lizenz nun ganz normal. Die neu ausgestellte Lizenz erhält eine Gültigkeit bis zum 31.12.2023.

 

Lehrgangsplanung für 2021

Aktuell ist noch nicht absehbar, wann wieder Lehrgänge durchgeführt werden können. Sobald die Planung abgeschlossen ist, werden die Termine wie gewohnt auf der Website des Verbands, im Online-Kalender des SFV sowie per Trainer-Newsletter verteilt. 

Ich bitte noch um etwas Geduld und verweise auf die o.g. Sonderregelung.

Allen Trainerinnen und Trainern wünsche ich außerdem ein erfolgreiches Jahr 2021 und vor allem Gesundheit!

 

Lars Großmann

Qualifizierungsausschuss

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