Corona Update – FAQ-Info des Kreissportbund Bautzen

von Gojko Sinde

Mit der zum gestrigen Nachmittag veröffentlichten CoronaNotfallverordnung, gelten ab Montag, den 22. November (bis voraussichtlich 12. Dezember 2021) für den organisierten Sport folgende Vorgaben:

  1. Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.
  2. Die Öffnung dieser Anlagen ist nur zulässig für
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie deren Trainer und Übungsleiter, die einen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzuweisen haben (3G-Regel). Die Kontakterfassung ist sicherzustellen. (Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen!)
  • Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) sowie die Kontakterfassung.
  1. Die Durchführung von Gremiensitzungen (u.a. Vorstandsitzungen, Mitgliederversammlungen) ist nur statthaft, wenn diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können. Bei der Durchführung gilt die Umsetzung der 3G-Regel. (Hinweis hier auf die Covid-Gesetzgebung und die Möglichkeit der Online-Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage! Kreissportbund berät dazu!)

Hinweis zur Testung:

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