Fördermittelbescheid an den Arnsdorfer FV übergeben

von Gojko Sinde

Verbunden mit einem herzlichen Glückwunsch an den Arnsdorfer FV veröffentlicht der WFV hiermit eine Pressemitteilung des Landratsamtes Bautzen. Damit haben sich die Mühen von Uwe Herklotz und seinem Team gelohnt. Neben dem Erarbeiten aller offiziellen, notwendigen Unterlagen sammelte auch der Verein in den zurückliegenden Monaten fleißig Eigenmittel zur Sanierung, bzw. Neuverlegung des Kunstrasens. Zeitnah wird der WFV mit den Verantwortlichen vom Verein sprechen, sollte der Baubeginn mit Terminen der laufenden Saison übereinstimmen.

Pressemitteilung des LK Bautzen:

Der Landtagsabgeordnete Aloysius Mikwauschk und die Beigeordnete des Landrates Birgit Weber haben am 14. Februar 2019 einen Fördermittelbescheid nach der Förderrichtlinie LEADER/2014 an Schatzmeister Peter Hache vom Arnsdorfer Fußballverein übergeben. Der 23 Jahre alte Kunstrasen kann nun endlich durch einen neuen ersetzt werden. „Ein Kunstrasen hat eigentlich nur eine Lebensdauer von 15 Jahren oder weniger“, unterstrich Vereinsvorstand Uwe Herklotz die Dringlichkeit.

Drei Jahre lang hat vor allem Schatzmeister Peter Hache am Ziel des neuen Kunstrasens gearbeitet. Allein mit der Idee war es nicht getan. Vermessungsarbeiten und eine Grundbuchänderung waren unter anderem zu erledigen. Nicht zuletzt galt es, das LEADER-Antragsverfahren zu meistern.

„Das LEADER-Verfahren ist zugegebenermaßen sehr komplex und langwierig. Für viele, die es zum ersten Mal durchlaufen, ist es eine große Herausforderung. Doch es lohnt sich: Man bekommt letztlich Geld geschenkt. Wir freuen uns, dass mit dieser Förderung so tolle Bauprojekte auf den Weg gebracht werden können. Die Förderung macht den Fußballplatz zukunftsfähig. Der Verein kann sich modern aufstellen und weiterhin eine feste Größe im kulturellen Leben Arnsdorfs und der Region sein“, sagte die Beigeordnete des Landrates Birgit Weber. Beeindruckt zeigte sie sich davon, dass der Verein trotz der 80-prozentigen Anteilsfinanzierung selbst eine stolze Spendensumme von 42.000 Euro eingesammeln konnte.

„Die LEADER-Förderung stärkt den ländlichen Raum. In den einzelnen LEADER-Förderregionen kann selbst entschieden werden, wie die Fördermittel eingesetzt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Für den Verein geht ein langgehegter Traum in Erfüllung“, freut sich der Landtagsabgeordnete Aloysius Mikwauschk.

Neben dem Einbau eines Kunstrasens hat sich der Arnsdorfer Fußballverein e. V. auch die Spielfeldmarkierung, ein Pflegegerät, den Einbau neuer Großfeldtore sowie die Errichtung einer LED-Flutlichtanlage vorgenommen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf (geschätzt) ca. 301.000 Euro.

Die Förderung erfolgt gemäß der LEADER-Entwicklungsstrategie und aus dem Budget der Region Westlausitz und ist mit einem Votum dieser LEADER-Region befürwortet worden. Das Vorhaben entspricht dem Ziel "Alltagsbedürfnisse demografiegerecht
sichern" der LEADER-Region Westlausitz.

Hintergrundinformationen zu LEADER:

Nach den guten Erfahrungen mit ILE in der vergangenen Förderperiode hatte der Freistaat Sachsen den Regionen für die Jahre 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums setzt der Freistaat Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Die Regionen erhalten dafür mit 427 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR). Mit diesem hohen Anteil ist der Freistaat Sachsen europaweit an der Spitze.

Nach dem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) haben sich 30 sächsische Regionen gebildet und sich mit ihren Entwicklungsstrategien um die Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben. Das SMUL genehmigte alle Strategien im April 2015. Die LEADER-Gebiete bestimmen nun in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die jeweiligen Landratsämter.

LEADER (französisch: „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Entwicklung der ländlichen Räume unter maßgeblicher Mitarbeit der Bevölkerung. Die finanzielle Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER erfolgt aus ELER-Mitteln sowie aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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