Fotos im Pass-online

von Ingolf Horn

Wiederholt weist der WFV nochmals darauf hin, dass laut der Spielordnung des Sächsischen Fußballverbandes seit dem 01.07.2020 die Forderung, dass die online eingestellten Spieler/innen ein Foto haben müssen. Diese Anordnung ist im § 56 Absatz 1 und 2 klar geregelt.

Der Westlausitzer Fußballverband fordert alle Vereine auf, die fehlenden Fotos bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes nach der Pandemie einzupflegen.

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