Hygienekonzept für Fußballspiele (LRA-Mail an WFV, 03.09.2020, 15 Uhr)

von Gojko Sinde

Sehr geehrter Herr Gojko Sinde, ich bitte Sie die Fußballvereine des Landkreises Bautzen darüber zu informieren, das für Fußballspiele nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung §4 vom 25. August 2020 ein Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen ist.

Findet das Spiel/Turnier mit mehr als 50 Zuschauern statt, ist dies durch das Gesundheitsamt zu genehmigen. Hilfreich wäre auch ein Lageplan/ Skizze der örtlichen Begebenheiten, ggf. mit Wegeführung und wichtigen Gebäuden, Ständen, etc.

Bei der Erstellung von Hygienekonzepten sind die Grundsätze der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen "Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus" zu beachten und einzuhalten.

Darüber hinaus sollten Sie auch ggf. branchenspezifische Hinweise/ Empfehlungen berücksichtigen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Regelungen des Freistaates Sachsen an die jeweils aktuelle Lage in der Bundesrepublik bzw. im Freistaat Sachsen angepasst werden. Daher empfehle ich Ihnen sich fortlaufend im Internet auf der spezifischen Seite des Freistaates Sachsen zu informieren und Ihr Hygienekonzept daran anlehnend ggf. zu aktualisieren:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7065

Die Konzepte können auch per Mail eingereicht werden.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Härtwig
SB Gesundheitsaufsicht

....................................................................................

Landratsamt Bautzen
1-53-2
Besucheradresse: Bahnhofstraße 9 · 02625 Bautzen
Postadresse: Bahnhofstraße 9 · 02625 Bautzen
Telefon: 03591 5251-53225 · Telefax: 03591 5250-53225 andrea.haertwig@lra-bautzen.de · www.landkreis-bautzen.de

Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.

Hinweis des WFV: Vereine, die sich trotz weiterer Veröffentlichungen des KSB, SFV, sowie des WFV bis jetzt nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, können sich an den WFV und vor allem kurzfristig mit dieser Nachricht an die jeweilige Kommune, oder gleich das Gesundheitsamt wenden.

i.A. G. Sinde
WFV-Geschäftsstelle

Zurück