Landkreis Bautzen verschärft die Corona – Regeln

von Gojko Sinde

Da der 7-Tages-Wert laut Meldung des RKI am Sonnabend, 27.03.2021, den dritten Tag in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner lag, ist der Landkreis Bautzen aufgrund der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung zu einer Verschärfung der Corona-Regeln verpflichtet. Dies betrifft ein Alkoholverbot (Konsum) an bestimmten Orten, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen (Treffen von einem Haushalt mit einer anderen Person, Kinder unter 15 Jahren zählen nicht) sowie die Rücknahme der am 08.03.2021 verfügten Lockerungen. Dazu zählen das Verbot von Gruppen-Vereinssport für Kinder- und Jugendliche, Verbot von Click & Meet, Schließung von Zoos, Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie die Schließung von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahmen von Friseurbetrieben und Fußpflegen sowie medizinisch notwendigen Behandlungen.

Mit der ab Dienstag, den 30. März 2021 geltenden neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen, möchten wir zu den aktuellen Vorgaben im Rahmen der bis zum 31.  März 2021 gültigen Sächsischen CoronaSchutzverordnung informieren.

Welcher Sportbetrieb ist erlaubt?

Ab Dienstag, den 30. März 2021 ist nur noch die sportliche Betätigung nach §2 Abs. 1 und §4 Abs. 2 Nr.6 statthaft. D.h:

1.

Sport im Freien außerhalb von Sportanlagen gemeinsam mit max. 5 Personen (Personen unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt) aus max. zwei Hausständen

2.

Die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören sowie für Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen

3.

Für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind

Das Durchführen von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist weiterhin möglich. (§2 Abs. 5)

Welcher Sportbetrieb mit der neuen Sächs. CoronaSchutzverordnung ab dem 01. April 2021 erlaubt sein wird, werden wir nach Kenntnisnahme und Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen und dem Landessportbund Sachsen zeitnah mitteilen.

Quellen: LK Bautzen, KSB Bautzen

Zurück