Mitteilung der Geschäftsstelle
von Gojko Sinde
Aus aktuellem Anlass weist die Geschäftsstelle im Rahmen der Buchhaltung darauf hin, dass bei einer erteilten Einzugsermächtigung keine Zahlungsanweisung der Vereine notwendig ist. Zum Datum des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels wird die Abbuchung durch die Geschäftsstelle durchgeführt.
Weiterhin ist wünschenswert, dass bei Zahlungsanweisungen von Vereinen ohne Einzugsermächtigung möglichst genaue Angaben aufgeführt werden:
- Rechnungsnummer
- Vereinsname
- Spielnummer bei Spielverlegungen
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.