Möglichkeit Aufstieg und Mannschaftsrückzug

von Gojko Sinde

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Sächsische Fußballverband in seiner Vorstandssitzung vom 17.04.2021 zahlreiche Beschlüsse und Änderungen der Spielordnung erlassen.

Bezüglich der Möglichkeit des Aufstiegs und des Rückzugs von Mannschaften aus den aktuellen Ligen wurde folgendes beschlossen:

Sollte eine Mannschaft aufgrund vereinsinterner Gegebenheiten in die nächstniedrigere Spielklasse oder tiefer absteigen wollen, so kann der Verein bis zum 15.06.2021 eine entsprechende Erklärung einreichen.

Der Meldetermin 30.04. für die Abgabe von Erklärungen zur Aufstiegswahrnehmung oder zum Spielklassenverzicht wird bezüglich des Spieljahres 2021/22 auf den 15.06.2021 verlegt. § 49 (3) der SFV-Spielordnung wird dazu mit sofortiger Wirkung wie folgt angepasst:

Jene Vereine von Mannschaften, die eine Möglichkeit zum Aufstieg in eine höhere Spielklasse wahrnehmen möchten oder auf die Spielklasse verzichten (Mannschaftsrückzug), sind verpflichtet, bis zum 15.06.2021 eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben.

Falls einzelne Mannschaften zum Spieljahr 2021/22 nicht wieder für ihre ursprüngliche Spielklasse gemeldet werden und wird damit die in den Durchführungsbestimmungen vorgesehene Regelanzahl an Mannschaften für die betreffende Spielklasse unterschritten, so kann diese mit Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse aufgestockt werden, die gemäß § 49 (3) der SFV-Spielordnung bis zum 15.06.2021 ein entsprechendes Interesse angezeigt haben.

Bezüglich des Aufstiegs in die Junioren-Landesklassen 2021/22 kann jeder Kreis- bzw. Stadtverband insoweit vorsorglich eine Mannschaft pro Altersklasse benennen. Meldetermin an den SFV ist der 15.06.2021. Sollten auf diese Weise mehr Mannschaften gemeldet werden als Startplätze verfügbar sind, so werden die Aufstiegsrechte den Kreis- bzw. Stadtverbänden in der Reihenfolge deren Bestandes an aktiven Mitgliedern des Juniorenbereichs (Stand 31.01.2021) zugeteilt.  

Wir bitten hierzu alle Vereine um Kenntnisnahme und Beachtung sowie ggf. um entsprechende Veranlassung.

Für Rückfragen stehen Euch die Ausschussvorsitzenden Ingolf Horn und Andreas Lischke gern zur Verfügung.

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