Neue Corona-Schutz-Verordnung & SFV-Empfehlungen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes

von Gojko Sinde

Hiermit veröffentlicht der WFV mit Quelle www.sfv-online.de die neue Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit den aktualisierten Hygieneauflagen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Regelungen treten am 6. Juni 2020 in Kraft, lassen neuen Interpretationsspielraum zu und beinhalten weitere Lockerungen für den Fußball. Insbesondere § 2 Satz 6 in Verbindung mit §§ 3,4 der Verordnung lässt Abweichungen bezüglich der Kontaktbeschränkung für das "Sporttreiben im Freien" unter gewissen Voraussetzungen zu und wird durch die Hygieneauflagen (genauer Punkt 12) konkretisiert.

Die Verordnung verlangt ein "eigenes schriftliches Hygienekonzept", für dessen Umsetzung der SFV Empfehlungen zusammengefasst hat. Nach wie vor sind allerdings die kommunalen und städtischen Verordnungen/ggf. Genehmigungen obligatorisch.

Empfehlungen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes

Zurück