Regulärer Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 06.Juni unter Auflagen möglich

von Gojko Sinde

Hiermit veröffentlicht der WFV einen weiteren „Hoffnungsschimmer“ der Politik für alle Fußballerinnen und Fußballer, verbunden mit dem wichtigen Hinweis, dass erst nach Sicherstellung der Auflagen die Durchführung zum genannten Termin erfolgen kann. Der WFV bleibt zum Thema mit den Entscheidern in stetiger Kommunikation. Ab 6. Juni können Mannschafts- und Kontaktsportarten ohne Mindestabstände wieder möglich werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind Hygienekonzepte der Fachverbände.  

Die Sächsische Staatsregierung um Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat am Donnerstag neue Lockerungen für den Sport in Aussicht gestellt. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die am 6. Juni 2020 in Kraft tritt, lässt der Freistaat unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu und verzichtet in diesem Zusammenhang auf das Mindestabstands-Gebot. Erforderlich sei dafür "die Erstellung und Befolgung eines Hygienekonzeptes", machte Prof. Dr. Roland Wöller am Donnerstag in Dresden deutlich.

Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung:

Staatsregierung und Landessportbund planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport

28.05.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Wöller: »Bestmögliche Trainings- und Wettkampfbedingungen in Zeiten der Pandemie und Stärkung der Eigenverantwortung unserer Vereine«

Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 für jede Sportart wieder möglich sein. Allerdings müssen Hygienekonzepte erstellt und befolgt werden. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen. Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Über diese geplanten weitreichenden Lockerungen der bisher geltenden Beschränkungen für das Sporttreiben in Zeiten der Corona-Pandemie hat Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller in Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) heute die Öffentlichkeit in Dresden informiert.

»Die gegenwärtige Entwicklung der Pandemie ermöglicht uns diese Lockerungen. Auch im Bereich des Sports setzen wir nun noch stärker auf die Eigenverantwortung der Sportler und Vereine. Wir geben die Hygieneregeln nicht mehr pauschal vor, sondern erwarten von den Fachverbänden die Erstellung sportartspezifischer Hygienekonzepte«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Vereine sowie Veranstalter von Wettkämpfen sollen darauf aufbauend dann eigene Konzepte erstellen. Damit ermöglichen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern bestmögliche Trainings- und Wettkampfbedingungen und tragen der fortdauernden Pandemie Rechnung. Dies ist insbesondere ein wichtiges Signal für den Kinder- und Jugendsport«, so Wöller.

LSB-Präsident Ulrich Franzen: »Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen für den Sport in Sachsen. Gerade Mannschafts- und Kontaktsportarten können somit wieder regulär trainieren. Die neue Regelung bringt aber nicht nur mehr Freiheiten mit sich, sondern verpflichtet den Vereinssport auch weiterhin, Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu treffen. Wir appellieren deswegen an unsere Mitgliedsorganisationen und alle Sporttreibenden im Freistaat: Bitte halten Sie sich an die gültigen Hygieneauflagen!«

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