Sächsische Corona-Schutzverordnung beschlossen

von Gojko Sinde

Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit wurden die seit Mittwoch veröffentlichten  Regelungen nun amtlich bestätigt. Handlungsanweisungen von Sportverbänden werden, wie schon veröffentlicht, durch den WFV allen Vereinen mitgeteilt. WICHTIG: Beachtung von eventuellen regionalen Festlegungen zur Öffnung, sowie Regelungen für Sport/Zuschauern in Sportstätten. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021. Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. 

Auszüge – Bereich Sport (bestätigen unsere Veröffentlichung vom 05.03.21)

Maßnahmen bei Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100

Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:

  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. 

Hat sich der 7-Tage-Inzidenzwert auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März 2021 erlauben:

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Covid19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. 

Maßnahmen bei Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50

Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben: 

  • Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich. 

Hat sich der 7-Tage-Inzidenzwert auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März erlauben:

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer. 

Maßnahmen bei Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:

  • Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt. 

Rückfallregelung / verschärfte Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz sind künftig regional zu beachten

Aktueller Hinweis vom 4. März 2021: Ausgangssperre und 15-km-Regelung für Sport und die Bewegung im Freien sind außer Kraft

Mit Beschluss vom 4. März 2021 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die in § 2c Sächsische Corona-Schutz-Verordnung geregelte Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Ebenso hat das Gericht die in § 2b Absatz 1 Satz 2 Nummer 19 geregelte Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für den Sport und die Bewegung im Freien mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen bedeutet dies, dass in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr keine erweiterte Ausgangsbeschränkung mehr gilt. Weiterhin gelten jedoch die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung in § 2b. Weiterhin wird der Sport und die Bewegung im Freien nicht mehr auf einen Radius von 15 Kilometern um die eigene Unterkunft begrenzt.

Ausführliche Auszüge & Corona - Schutzverordnung

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564

Lockerungen für Amateurfußball in Sicht

Frühestens ab dem 22. März soll kontaktfreier Sport, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 ermöglicht werden. Das gilt auch für den Amateurfußball unter freiem Himmel. Nach weiteren zwei Wochen - im besten Fall Anfang April - könnte auch Kontaktsport in der Halle denkbar sein.

Aktuell ist auch abzuwarten, wie Regelungen zu jeweils notwendigen Coronatestungen vorgeschrieben, kontrolliert werden sollen.

Der WFV ist in der Gesamtheit des Themas wie alle Vereine auf Handlungshinweise, bzw. Strategien zur Umsetzung, Finanzierung angewiesen.

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