SFV-Informationen zum Passwesen (Wechselperiode 1), sowie Spielbetrieb

von Gojko Sinde

Hiermit veröffentlicht der WFV wichtige Informationen zum Passwesen (Wechselperiode 1) und dem Spielbetrieb, welche zum Großteil aus der bekannten Situation her resultieren. Bei Rückfragen steht Sportfreund Thomas Grandt vom SFV für Rückfragen zur Verfügung. Sicherlich wird dabei etwas Geduld notwendig sein, da in diesem Zeitraum generell viele Anträge zu bearbeiten sind und das Aufkommen von Anfragen enorm sein kann. Nach den Beschlüssen des SFV-Vorstandes bzgl. der Corona-Pandemie und zur regulären Tagung am 12.06.2020 gibt der SFV wichtige Hinweise zu Neuerungen und Besonderheiten.

Wegfall der Spielerpässe aus Papier

  • Nach genau 30 Jahren ihres Bestehens werden ab 01.07.2020 keine Spielerpässe aus Spezialpapier mehr ausgedruckt und an die Vereine geschickt
  • Der § 56 der SFV-Spielordnung wurde dahingehend geändert, dass der Nachweis der Spielberechtigung nur noch über den Spielbericht Online erfolgen kann, ersatzweise über den Nachweis der elektr. Spielberechtigung in Verbindung mit einem Lichtbilddokument
  • Vorhandene Spielerpässe können noch als Abmeldenachweise genutzt werden und mit den entsprechenden Austragungen an die Passstelle gesendet werden
  • Bis zum regulären Spielbeginn des Spieljahres 2020/21 (01.09.2020) können bei allen bereits bestehenden Spielberechtigungen aktuelle Spielerfotos gemäß § 56 Zi. 1 und § 67 Zi. 3 der SFV-Spiel-ordnung im Spielbericht Online (Spielberechtigungsliste) nachgepflegt werden. Dabei ist der Leit-faden zur Erstellung eines Spielerfotos zu beachten (siehe SFV-Homepage)
  • Die Spielerfotos sind gemäß § 67 Zi. 3 der SFV-Spielordnung im Spielbericht Online zu folgenden Zeitpunkten zu erneuern
    - beim Wechsel vom Kleinfeld auf das Großfeld (ab C-Junioren/C-Juniorinnen)
    - beim Wechsel in den Erwachsenenbereich (nach A-Junioren/B-Juniorinnen)
    - im Erwachsenenbereich alle 10 Jahre

Antragstellung Online Spielerfotos bei Erstausstellungen und Vereinswechseln hochladen

  • Bei Online-Passanträgen auf Erstausstellungen und Vereinswechsel (national und international) in der DFBnet-Antragstellung Online sind ab 01.07.2020 (Datum der Antragstellung) die jeweiligen aktuellen Spielerfotos im Online-Antrag mit hochzuladen. Dabei ist der Leitfaden zur Erstellung eines Spielerfotos zu beachten (siehe SFV-Homepage).
  • Bei fehlenden Spielerfotos können die Online-Anträge ab 01.07.2020 (Datum der Antragstellung) von der Passstelle zunächst nicht bearbeitet werden.

Antragstellung per Post (weiterhin parallel möglich)

  • Bei herkömmlichen Passanträgen per Post ist ab 01.07.2020 (Datum der Antragstellung) das Spielerfoto zeitnah, spätestens 14 Tage nach Erteilung der Spielberechtigung über die Spielberechtigungsliste des Spielberichtes Online hochzuladen. Dabei ist der Leitfaden zur Erstellung eines Spielerfotos zu beachten (siehe SFV-Homepage).

Einfluss der Corona-Pandemie auf die Wartefristen

  • Gemäß Beschluss des SFV-Vorstandes vom 05.05.2020 wird der Zeitraum vom 14.03.2020 bis 30.06.2020 bei der Berechnung der 6-Monate-Frist gemäß § 17 Zi. 2.7 der DFB-Spielordnung nicht berücksichtigt. Die Regelung in § 17 Zi. 2.7 DFB-SpO besagt, dass ein Amateurspieler sofortiges Spielrecht erhält, wenn er 6 Monate kein Spiel bestritten hat.

Teilnahme an Spielen nach dem 30.06.2020

  • Finden aufgrund der Corona-Pandemie und wegen späterem Ferienbeginn nach dem 30.06.2020 bis zum 15.07.2020 noch Pflichtspiele statt, gilt folgende Regelung der DFB-Spielordnung § 16 Zi. 3.1: „…Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen nach dem 30.6. teil und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.6. als Abmeldetag.“
  • Diese Regelung gilt nur für die Spieler, die auch tatsächlich im Spielbericht Online der betreffenden Spiele als eingesetzter Spieler oder Auswechselspieler erfasst wurden
  • Finden noch einzelne Pflichtspiele des Spieljahres 2019/20 im August oder später statt, können diese nur von Spielern bestritten werden, welche ein Spielrecht für Pflichtspiele für diesen Zeitraum für den betreffenden Verein besitzen. Bei Abmeldungen von Spielern zum 30.06.2020 oder 15.07.2020 ist keine Möglichkeit gegeben, noch an diesen Spielen teilzunehmen.
  • Bei Juniorenspielern (G- bis jüngere A-Junioren/B-Juniorinnen) gemäß § 69 Zi. 2 der SFV-Spielordnung gilt als letztmöglicher Abmeldetag für die Wechselperiode I der Regelfall, der 15.07.2020.
  • Bzgl. der Spielberechtigungen für Vertragsspieler, speziell bei auslaufenden Verträgen zum 30.06.2020, wird auf die gesonderten Corona-Regelungen für die Wechselperiode I des Jahres 2020 im § 22 Zi. 3 der DFB-Spielordnung verwiesen

Freundschaftsspiele gegen Mannschaften aus anderen Bundesländern

  • Gemäß der derzeitig gültigen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen vom 03.06.2020 und der Allgemeinverfügung zu Hygienemaßnahmen des Sächsischen Gesundheitsministeriums vom 04.06.2020 sind alle länderübergreifenden sportlichen Wettbewerbe, also auch Freundschaftsspiele gegen Mannschaften aus anderen Landesverbänden nicht gestattet. Dies betrifft auch Spiele gegen diese Mannschaften, wenn diese auf sächsischen Spielstätten durchgeführt werden sollen.

Die kompletten Hinweise aus der Passstelle mit dem Verweis auf die Ordnungen und der Altersklassenübersicht

Von Thomas Grandt

Quelle: www.sfv-online.de

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