SFV-Vorstand beschließt Ordnungsänderungen für nächstes Spieljahr

von Gojko Sinde

Hiermit veröffentlicht der WFV die im Rahmen der SFV-Klausurtagung beschlossenen Änderungen, teils aktuellen Anpassungen, der SFV-Spielordnung. Der SFV wird diese sicherlich zeitnah allen Vereinen nochmals zukommen lassen. Wir bitten alle Verantwortlichen der Vereine, sich bereits jetzt Zeit zu nehmen, diese in Ruhe zu lesen, um eventuelle Rückschlüsse für die anstehenden Planungen für die kommende Saison zu ziehen.

Die Unterlagen zur Mannschaftsmeldung 2018/2019, sowie der Schiedsrichtermeldung werden in den kommenden tagen vom SFV versendet. Der WFV wird dazu zeitnah ebenfalls erinnern.

Hier aufgeführt einige Hinweise des SFV-Jugendausschusses zu den Änderungen den Nachwuchsbereich betreffend.

  • Nachwuchssoll (§46 Abs. 2 SpO): zusätzlich zu den bisher gegebenen Möglichkeiten besteht nun für Vereine im Kreisspielbetrieb noch die Option, 10 Spieler/innen, die über verschiedene Altersklassen am Spielbetrieb des Vereins in Spielgemeinschaften oder per Zweitspielrecht in Juniorenmannschaften eines anderen Vereins teilnehmen, als eine Juniorenmannschaft anrechnen zu lassen. Jede/r Spieler/in kann aber nur einmal auf das Soll angerechnet werden. Außerdem können nur Spieler/innen angerechnet werden, die an mindestens sechs Pflichtspielen teilgenommen haben.
  • Spielberechtigungsnachweis (§56 Abs. 1 SpO): es gilt nun auch die Spielberechtigungsliste im DFBnet-Modul SpielPLUS mit Lichtbild der Spieler/innen als Nachweis der Spielberechtigung. Dieser Nachweis kann zum Spiel/Turnier als ausgedruckte Liste oder auch online (Vorzeigen an einem Smartphone o.ä.) vorgelegt werden. Selbstverständlich ist es auch weiterhin noch möglich, den Spielerpass als Nachweis der Spielberechtigung vorzulegen.
  • Auswahlspiele (§66 Abs. 4 SpO): die Möglichkeit zur Spielabsetzung bei Auswahlberufungen erstreckt sich nun ausdrücklich auch auf Spiele der Kreisauswahlteams und der Talentstützpunkte, womit sich Diskussionen bei der Spielerberufung und Spielverlegung hoffentlich erübrigen werden.

Alle Änderungen werden zum neuen Spieljahr per 01.07.2018 wirksam.

Änderungen aus aktuellen Gründen sind vorbehalten. Diese würde der WFV umgehend mitteilen.

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