Sperrung des Sportplatzes durch Eigentümer

von Gojko Sinde

Bereits einmal in dieser Saison wurden wegen Dauerregens durch Eigentümer/Kommunen Plätze zur Nutzung am Spieltag gesperrt. Dazu hat der SFV die Ordnungen geändert, um unnötige Kosten für die Vereine zur Anreise von Platzbegutachtern oder Schiedsrichtern zu vermeiden. Der WFV hat dazu seine Ausführungsbestimmungen zur Platzbegutachtung im Punkt – B 1 f - aktualisiert. Der neue Wortlaut: Wird der Platz durch den Eigentümer für die Nutzung des platzbauenden Vereins (Pächters) vor dem Spieltag, bzw. für einen benannten Zeitraum gesperrt, so ist dieses offizielle, unterschriebene Schreiben durch den platzbauenden Verein dem Staffelleiter rechtzeitig vor dem Spieltag (spätestens 24 Stunden vorab) zu übersenden. Der Platzbegutachter ist dann nicht mehr anzufordern. Die Informationspflicht gegenüber dem Staffelleiter, Gegner und Schiedsrichter obliegt hier ausschließlich dem platzbauendem Verein.

Im PDF-Anhang ist die aktualisierte AFB, welche ebenfalls im Download auf www.wf-verband.de / Spielbetrieb dauerhaft veröffentlicht ist.

Bei Unbespielbarkeit des Spielfeldes kann der Platzbauende Verein jedoch auch im Sine eines geordneten Spielbetriebes für einen bespielbaren Ausweichplatz (z. Bsp. Kunstrasen) sorgen.

AFB-WFV Platzbegutachter

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