Wichtige Informationen zu Fußballspielen mit Zuschauern

von Gojko Sinde

In allen Vereinen laufen die Vorbereitungen auf die hoffentlich Anfang September beginnende Saison. Freundschaftsspiele finden aktuell regelmäßig statt. Parallel dazu bereiten sich unsere vier Halbfinalisten, sowie die potentiellen Ausrichter des Sparkassenpokalfinales in Lomnitz und Wilthen auf die entscheidenden Partien vor. Aus aktuellem Anlass verweist der WFV auf die seit dem 18.Juli, bis Ende August geltende Corona – Schutzverordnung (siehe Link https://www.sfv-online.de/news/details/neue-corona-schutz-verordnung-ab-18-juli/). Aus der Erfahrung einer Begehung des Sportgeländes des SV Königsbrück/Laußnitz am 07.08. gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zur  Prüfung des Hygienekonzeptes in Vorbereitung des Pokalhalbfinales informieren wir zu wichtigen Punkten.

Ab zu erwartenden mehr als 50 Zuschauern muss ein durch das Gesundheitsamt des LK Bautzen genehmigtes Hygienekonzept vorliegen, welches selbstverständlich auch umgesetzt werden muss.

Bis zu 50 Zuschauern muss ein Hygienekonzept vorliegen und umgesetzt werden, welches jederzeit ausgehändigt werden kann.

Zur Veröffentlichung des jeweiligen Hygienekonzeptes sollten die Vereine ihre Homepage nutzen und das Konzept mit speziellen Hinweisen ggf. den Gastmannschaften vorab zukommen lassen.

Eine Nachverfolgung aller Personen der jeweiligen Veranstaltung muss gewährleistet sein. Umsetzung je eigener Organisation.

Zur maximalen Zuschauerzahl der Bereiche müssen 2 x 2 m je Person gerechnet werden.

In geschlossenen Räumen, z. Bsp. WC, Gaststätte wird das Tragen des Mund-Nasenschutzes dringend empfohlen.

Dies gilt vor allem für alle Bereiche, in denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht, oder schwer eingehalten werden kann.

Vor Betreten aller Räumlichkeiten müssen Möglichkeiten zum Desinfizieren der Hände vorhanden sein. Unbedingt darauf achten, dass das Desinfektionsmittel zur Beseitigung von Viren (viruzid) geeignet ist!

Das Personal der Gastronomie sollte besonders geschützt arbeiten. Zum Beispiel Mund-Nasenschutz oder/und Schutzvorhänge, Handschuhe.

Einweggeschirr, Plastebecher verwenden.

Ein- und Ausgänge trennen.

Wenn baulich nicht anders möglich, nur ein Duschraum zur Verfügung steht, Duschzeiten je Mannschaft und Schiedsrichter festlegen.

Regelmäßiges Lüften und Reinigen aller Räume.

Türen mit Klinken, die nicht unbedingt notwendig sind, vorübergehend entfernen.

Uns ist der Mehraufwand für alle Ehrenamtlichen und Vereine bewusst! Jedoch ist uns diese Mitteilung nach der Begehung und den Hinweisen des Gesundheitsamtes wichtig.

Was die neue Corona-Schutzverordnung ab Anfang September regeln wird, kann auch wieder nur spekuliert und nach der Veröffentlichung neu angepasst umgesetzt werden.

https://www.sfv-online.de/news/details/neue-corona-schutz-verordnung-ab-18-juli/

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