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Westlausitzer Fußball Verband

SFV-Vorstand beschließt Ordnungsänderungen

  • Autorenbild: Gojko Sinde
    Gojko Sinde
  • 17. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Mai

In seiner turnusmäßigen Frühjahrssitzung am 12.April in Dresden hatte der SFV-Vorstand, dem auch die Präsidenten der 13 Stadt-/Kreisverbände angehören, über Anträge zu Ordnungsänderungen zu entscheiden.

 

Vorausgegangen waren Behandlungen der Themen in den Fachausschüssen sowie ein Austausch mit den Kreisen. So konkretisierte der SFV beispielsweise die Regelungen zur Spieldurchführung im Kinder- und Jugendfußball (z.B. Spielfeldgrößen). Der Vorstand machte auch den Weg frei für zwei Pilotprojekte. Im Spielbetrieb der C-Jugend sind abweichend von der klassischen Spielzeit 2 x 35 Minuten künftig 4x 20 Minuten oder 2x 40 Minuten möglich. Ab der kommenden Saison können auch Frauen ab vollendetem 18. Lebensjahr in aktiven Herrenmannschaften mitspielen, wenn sie über eine Spielberechtigung verfügen.

 

Für den Kinder- und Jugendspielbetrieb in den WFV-Wettbewerben gelten die Vereinbarungen der Jugendleitertagung, die bereits veröffentlicht sind.


Ordnungsänderungen des SFV zum 01.07.2025

Schwerpunkte in Kurzfassung:

 

Nur noch der letzte Spieltag einer Spielklasse ist grundsätzlich gleichzeitig anzusetzen

(bisher die beiden letzten Spieltage).

 

Nachweise zum Nichtantritt sind spätestens nach 3 Tagen beim Staffelleiter einzureichen

(bisher 7 Tage).

 

Kreispokalsieger spielen nur noch in der 1. Runde des Sachsenpokals nicht gegen einen

anderen Kreispokalsieger (bisher 1. und 2. Runde)

 

Auch bei Pokalendspielen nach dem letzten Punktspieltag sind U23-Spieler anderen

Spielern gleichgestellt.

 

Frauen dürfen ab dem 18. Geburtstag auch in Männermannschaften ihres Vereins zum

Einsatz kommen (nach Antragstellung).

 

Soweit Wiedereinwechseln zugelassen ist, ist die Anzahl der ausgewechselten Spieler nicht

begrenzt.

 

Bei Spielen der C-Junioren / C-Juniorinnen sind im Rahmen von Pilotprojekten auch

Spielzeiten von 4 x 20 oder 2 x 40 Minuten zulässig.

 

Neufassung der Kleinfeldbestimmungen (Nachwuchs).

 

Fällt das Ende einer Rechtsmittelfrist in den Fällen von § 23 (1) a-c RVO auf einen

Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich dieses auf den nächsten Werktag.

 

Punktabzüge bei SR-Unterbestand (ab dem 3. Jahr) künftig als Höchstgrenze (bis 3 Pkt. im

3. Jahr / bis 6 Pkt. im 4. Jahr / bis 9 Pkt. ab dem 5. Jahr) (bisher: Punktabzüge 3/6/9)

 

Das Höchstalter für die Einstufung von Schiedsrichtern in die Landesklasse entfällt.

 

Alle beschlossenen Ordnungsänderungen:


BEITRÄGE
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