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Westlausitzer Fußball Verband

Einberufung zum 4. Ordentlichen Verbandstag des Westlausitzer Fußballverband e.V. am 02. Oktober 2026 in Pulsnitz

  • Autorenbild: Gojko Sinde
    Gojko Sinde
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Nach § 16 der Satzung des Westlausitzer Fußballverband werden hiermit die Delegierten der Vereine, die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes, der Vorsitzende des Rechtsorgans, sowie die Kassenprüfer eingeladen zum

 

4. Ordentlichen Verbandstag des Westlausitzer Fußballverband e.V. Freitag, 02. Oktober 2026, Beginn 18:00 Uhr, „Schützenhaus“, Pulsnitz (Wettinplatz 1, 01896 Pulsnitz)

 

Die Zusammensetzung des Verbandstages ist in § 17/18 der Satzung des WFV geregelt.

Die Anzahl der Delegierten aus den Vereinen beträgt ein Delegierter pro Verein. Vereine mit einer Nachwuchsabteilung delegieren zwei Mitglieder.

 

Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen können innerhalb der Frist gemäß § 21 der Satzung des WFV, Vorschläge für Wahlfunktionen innerhalb der Frist gemäß ab § 20 Abs. 5 der Satzung des WFV bei der Geschäftsstelle des WFV schriftlich eingereicht werden.

 

Die Vereine werden um Benennung ihrer Delegierten bis Freitag, den 09. September 2026, an buero@wf-verband.de, oder schriftlich an die Geschäftsstelle gebeten.

 

Zu den Angaben der Delegierten sind aufzuführen:

 

Name, Vorname, Funktion (-en) im Verein


Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.


Mit sportlichen Grüßen

Gojko Sinde

GeschäftsstellenleiterTelefon: 03578 / 3531217

email: geschaeftsfuehrer@wf-verband.de



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