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News (401)
- Förderprogramm für Sportstätten startet - Kommunen antragsberechtigt
Das neue Förderprogramm des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellt neue Fördermittel zur Modernisierung und die Sanierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs in ganz Deutschland bereit. (Quelle:SFV) Was wird gefördert? Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch ungedeckte Sportstätten wie Sport- und Fußballplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn es wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist ebenfalls möglich. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Objekte im Eigentum Dritter (wie etwa vereinseigene Sportstätten) sind zwar ebenfalls förderfähig, die Förderanträge müssen aber über die jeweiligen Kommunen gestellt werden. Wie wird gefördert? Der Bundesanteil der Förderung beträgt pro Projektvorhaben mindestens 250.000 Euro . Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 Prozent. Ab wann wird gefördert? Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal easy-Online ist seit dem 10. November 2025 freigeschaltet. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen. Details zum Förderprogramm findet ihr hier .
- Erste Qualifizierungsangebote im SFV-Gebiet für 2026 ab sofort online
Der Fachbereich Qualifizierung hat am Samstag, 15. November, alle fachlichen Aus- und Weiterbildungen im Veranstaltungskalender online gestellt. Über den Link haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich über das Veranstaltungsangebot vom SFV, sowie allen Stadt- und Kreisverbänden zu informieren. Wir haben unser Angebot zur besseren Übersicht in Bereiche und Kategorien strukturiert. Wählen Sie einen bestimmten Bereich aus, dann werden Ihnen die zugeordneten Kategorien und die Veranstaltungen angezeigt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nach einer bestimmten Veranstaltung zu suchen, oder sich durch Aufruf des Lehrgangsplans eine chronologische Auflistung aller Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare anzeigen zu lassen. Der aktuelle Plan, der in den letzten Monaten durch den Fachbereich erarbeitet wurde, wird selbstverständlich fortlaufend mit noch in der Planung befindlichen Veranstaltungen aktualisiert. Es lohnt also ein regelmäßiger Blick in den SFV-Link: https://www.dfbnet.org/coach/FVS
- Vereine und WFV beraten zum Senioren-Spielbetrieb
Die traditionelle Tagung des WFV gemeinsam mit den teilnehmenden und interessierten Vereinen am Spielbetrieb der Senioren fand am 15.11. erstmals beim FSV Lauta statt. Da der Termin bereits langfristig bekannt war und die Kommunikation innerhalb aller Vereins- und Verbandsverantwortlichen „auf kurzem Weg“ erfolgt, waren von fast allen Vereinen Vertreter anwesend. Dadurch konnten wie immer aus den Erfahrungen der abgelaufenen Saison die Rahmenbedingungen für die Serie 2026 diskutiert und beschlossen werden. Endgültige Grundlage bietet natürlich erst wieder die Feststellung der eingehenden Mannschaftsmeldungen für die möglichen Wettbewerbe im Klein- und Großfeld, sowie dem Sparkassenpokal. Danach bleibt bis zum ersten Spieltag ausreichend Zeit, um im Umlauf den Spielmodus und den RTP abzustimmen. Für das am 21. Februar stattfindende ewag-Hallenmasters wurde ebenfalls die Grundregelung zur Teilnahmemeldung besprochen. Allen Verantwortlichen gehen zeitnah die Tagungsunterlagen an den bekannten Verteilerkreis per Mail. Diese werden natürlich auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Der WFV bedankt sich beim ausrichtenden Team der FSV Lauta für die herzliche Gastfreundschaft und tolle Vorbereitung, sowie allen Anwesenden für die konstruktiven Diskussionen im Sinne der Sache und das Interesse/den Aufwand, um der Tagung beizuwohnen.
Termine (69)
- 5. Dezember 2025 | 18:00Nieskyer Straße 13
- 10. Januar 2026 | 08:00Sporthalle, An der Schule 1
- 10. Januar 2026 | 13:00Sporthalle, An der Schule 1
Andere Seiten (25)
- Qualifizierung - Fortbildung | Westlausitzer FV - Fußball im Landkreis Bautzen
Trainer Fortbildung im WFV. Fortbildungen beziehen sich immer auf eine bereits vorhandene Lizenz und sind Grundlage für deren Verlängerung. Im Verbandsgebiet des WFV betrifft das die Inhaber der B-Lizenz und C-Lizenz. Die Themen und Inhalte der Fortbildungen werden durch den Ausschuss für Qualifizierung und Vereinsberatung vorgegeben. FORTBILDUNG LIZENZ • Allgemein • Ausbildung • Fortbildung • Ansprechpartner • Termine WFV • Termine SFV Trainer Fortbildung im WFV Fortbildungen beziehen sich immer auf eine bereits vorhandene Lizenz und sind Grundlage für deren Verlängerung. Im Verbandsgebiet des WFV betrifft das die Inhaber der B-Lizenz und C-Lizenz. Die Themen und Inhalte der Fortbildungen werden durch den Ausschuss für Qualifizierung und Vereinsberatung vorgegeben. Bei jeder Maßnahme erhalten die Trainer theoretische und praktische Anleitungen für ihre tägliche Arbeit. Jeder Trainer muss sich selbstständig um die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bemühen. Lizenzverlängerung Eine DFB-Trainer-Lizenz ist mit Datum des Erwerbs für drei Jahre bis zum 31.12. des betreffenden Jahres gültig (gemäß UEFA-Trainer-Konvention). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz. Für eine Verlängerung um weitere drei Kalenderjahre hat der Lizenzinhaber, unabhängig vom Alter, einen Umfang von mindestens 20 Lerneinheiten (LE) innerhalb anerkannter Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des vorgesehenen Verlängerungszeitraumes von drei Jahren beantragt, wird die Lizenz nur für den dann noch verbleibenden Verlängerungszeitraum ausgestellt. Für die Verlängerung ist die doppelte Verlängerungsgebühr zu zahlen. Beispiel 1: Gültigkeit bis 31.12.2016, Antrag auf Verlängerung 2017, dann neue Gültigkeit bis 31.12.2019 Beispiel 2: Gültigkeit bis 31.12.2016, Antrag auf Verlängerung 2018, dann neue Gültigkeit bis 31.12.2019 Für die Verlängerung wird ein formloses Schreiben an den Sächsischen Fußball-Verband, zu Händen Peter Hauser, PF 251461, 04351 Leipzig, gesendet. Diesem liegen der Lizenzausweis (im Original) und die Fortbildungsnachweise (20 LE) im Original bei. In der Regel wird die Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen vorgenommen. Es wird ein neuer Ausweis ausgestellt, eine Rechnung erstellt und an den Absender zurückgesendet. Anerkannte Fortbildungsmaßnahmen Zentrale Fortbildung (20 LE) - 2x jährlich (z.B. in Leipzig) Dezentrale Fortbildung (20 LE) - derzeit nicht im WFV angeboten Tag der Fortbildung (4 LE) - planmäßig 2x pro Jahr innerhalb des WFV Kurzschulungen (4 LE) - planmäßig 2x pro Jahr innerhalb des WFV - ACHTUNG - nur folgende Kurzschulungen werden als Fortbildungsmaßnahme für Lizenzinhaber anerkannt: KS 05 Mannschaftsführung KS 06 Kinder stark machen KS 07 Bleib im Spiel KS 10 Integration im Fußballverein KS 12 Futsal DFB Infoabende an Talentestützpunkten (2 LE) - planmäßig 6x pro Jahr (2x Kamenz, 2x Hoyerswerda, 2x Bautzen) Sonstige Veranstaltungen zu aktuellen Themen werden gesondert ausgeschrieben Informationen über geplante Fortbildungsmaßnahmen. Der WFV informiert die Vereine durch Anschreiben und Veröffentlichungen auf der Website über geplante Fortbildungsmaßnahmen. Wir empfehlen dennoch allen Trainern die Anmeldung am Qualifizierungs-Newsletter des WFV. Über dieses Medium informiert der WFV die Trainerinnen und Trainer ausschließlich über geplante Fortbildungen zum Lizenerhalt innerhalb des Verbandsgebiets.
- Werde Schiedsrichter | Westlausitzer FV - Fußball im Landkreis Bautzen
Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? - Hier erfährst du alle wichtigen Informationen. Schiedsrichter im Westlausitzer Fußball Verband e.V. WERDE SCHIEDSRICHTER SchiRI • Allgemein • Werde Schiri • Ansprechpartner • Download Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? Doch wie alt muss ich mindestens sein? Wo kann ich mich anmelden? Wie umfangreich ist die Ausbildung? Voraussetzungen, Ausbildung und wichtige Fragen Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schreibt ein Mindestalter von 12 Jahren. Der WFV empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren. Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 15 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt an 3 Ausbildungstagen. Dabei werden die zukünftigen Schiedsrichter in die Grundzüge der Fußballregeln eingeführt und auf die schriftliche Prüfung intensiv vorbereitet. Prüfung: Schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (Cooper-Test 12 Minuten-Lauf). Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten"). Aufstieg: Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt. Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen fünf € (Schülerspiele), 300 € (Regionalliga), 750 € (3. Liga), 2000 € (2. Bundesliga) und 3800 € (Bundesliga). Ab der Saison 2012/2013 erhalten FIFA-Schiedsrichter der Elite-Klasse nach einem neu geschaffenen Modell einen festen Betrag in Höhe von 40.000 Euro, FIFA-Schiedsrichter und die Schiedsrichter der Bundesliga mit mehr als fünf Jahren Erfahrung 30.000 Euro. Alle anderen Bundesliga-Schiedsrichter liegen bei 20.000 Euro, in der 2. Bundesliga sind 15.000 Euro vorgesehen. Für FIFA-Assistenten sind ebenfalls 15.000 Euro eingeplant, in der Bundesliga reduziert sich der Betrag auf 10.000 Euro und in der 2. Bundesliga auf 2500 Euro. Erste Ansprechpartner: Über den Verein vor Ort, bei der örtlichen Schiedsrichter-Gruppe, bei den zuständigen Gremien der Kreise und Bezirke, beim zuständigen DFB-Landesverband vor Ort. Aktuelle Ausbildungstermine finden Sie in unserem Kalender: mehr anzeigen Teilnehmerzahl/Ausfall Der WFV ist berechtigt, die Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn dringende sachlich gerechtfertigte Umstände vorliegen. Die Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Im Fall der kurzfristigen Absage durch den WFV werden dem Teilnehmer die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden. Der WFV ist berechtigt, Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Rücktritt, Abmeldung, Regress Der Teilnehmer kann kostenfrei von der Bildungsveranstaltung zurücktreten, wenn dies bis spätestens zum Anmeldeschluss schriftlich (per E-Mail) erklärt wird. Für den Rücktritt des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt behält sich der WFV vor, 50% der Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim WFV. Bei unentschuldigtem Fehlen, hat der Teilnehmer die gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen. Über abweichende Regelungen entscheidet auf Antrag der Vorstand des WFV. Von einer Rücktrittszahlung wird ferner abgesehen, wenn der Teilnehmer erkrankt ist. Zum Nachweis darüber ist dem WFV eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der WFV behält sich vor, Teilnehmern die trotz Mahnung ihre Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen, die Gerichtsbarkeit einzuschalten.
- Mitgliedsvereine | Westlausitzer FV - Fußball im Landkreis Bautzen
Vereine & Mitgliedsvereine im Weslausitzer Fußball Verband e.V. als Übersicht. VEREINE KONTAKTE • Ausschüsse • Vereine NEWS • alle News • Breitensport • Ehrungen • Frauen / Mädchen • Geschäftsstelle • Jugendausschuss • Presse / Medien • Qualifizierung • Schiedsrichter • Spielausschuss • Talentförderung • Vorstand Arnsdorfer FV e.V. Vereine Baruther SV 90 e.V. Vereine Bischofswerdaer FV 08 e.V. Vereine BSG Sohland-Oppach e.V. Vereine DJK Blau-Weiß Wittichenau e.V. Vereine DJK Sokol Ralbitz/Horka e.V. Vereine FC BSW Lausitz e.V. Vereine FSV Blau-Weiß Milkel e.V. Vereine FSV Bretnig-Hauswalde e.V. Vereine FSV Budissa Bautzen e.V. Vereine FSV Lauta e.V. Vereine FV Ottendorf-Okrilla 05 e.V. Vereine Hermsdorfer SV e.V. Vereine Hoyerswerdaer FC e.V. Vereine JFV Ostsächsische Nachwuchs- und Fußballakademie e.V. Vereine Königswarthaer SV e.V. Vereine Lomnitzer SV e.V. Vereine LSV Bergen 1990 e.V. Vereine LSV Bluno 74 e.V. Vereine LSV Neustadt/Spree e.V. Vereine 1 2 3 4





