Erklärung Verzicht Aufstiegsrecht
- Gojko Sinde

- vor 4 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
Wir möchten alle Vereine auf § 49 Abs. 3 der Spielordnung des SFV hinweisen. Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen sind verpflichtet, bis zum 30. April des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben. Mannschaftsrückzüge und Spielklassenverzichte sind spätestens mit dem festgelegten Ende des DFBnet-Meldefensters zu erklären. Dies gilt auch für die Nachwuchsligen (A- bis D-Junioren) des WFV.
Für die nicht rechtzeitige Erklärung zum Aufstiegsverzicht oder dessen verspäteten Widerrufs können auf Geldstrafe und daneben auf Punktabzug auch für das Folgespieljahr und/oder Entzug des Aufstiegsrechts erkannt werden (siehe § 40 Abs. 8 der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV).
Meldungen bitte an: geschaeftsfuehrer@wf-verband.de
Gern können per Mail ingolf.horn@wf-verband.de (Herren) und andreas.lischke@wf-verband.de (Nachwuchs) in den Verteiler aufgenommen werden.









