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Westlausitzer Fußball Verband

Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" geht in zweite Runde

Autorenbild: Gojko Sinde
Gojko Sinde
vor 11 Minuten
1 Min. Lesezeit

Das Förderprogramm des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geht in die zweite Runde und stellt neue Fördermittel zur Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs in ganz Deutschland bereit.

 

 

Was wird gefördert? Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst ungedeckte Sportstätten, wie Sport- und Fußballplätze sowie zweckdienliche bauliche Ergänzungen, z. B. Umkleide-, Geräte- und Sanitärräume oder Tribünen. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist ebenfalls möglich.


Wer wird gefördert? Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden). Objekte im Eigentum Dritter (wie etwa vereinseigene Sportstätten) sind ebenfalls förderfähig, die Förderanträge müssen aber über die jeweiligen Kommunen gestellt werden.


Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.


Mit sportlichen Grüßen

Gojko Sinde

Geschäftsstellenleiter Telefon: 03578 / 3531217

BEITRÄGE
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