Qualifizierung im WFV

Der Mensch lernt nie aus! Auch im Fußball gilt es, sich stets weiterzubilden oder neue Aufgaben durch eine gezielte, zusätzliche Ausbildung anzugehen. Um für die Aufgaben der Zukunft gewappnet zu sein, bietet der Westlausitzer Fußballverband seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen an.

Neben den Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer C-Lizenz oder eines Zertifikats (Ausbildung) sowie zum Erhalt dieser (Fortbildung) führen, bietet der WFV auch zahlreiche Lehrgänge, die zusätzlich zur Lizenz oder ganz unabhängig davon gezielt der Weiterbildung und Information dienen.

Weitere Informationen sind auf den Webseiten des SFV verfügbar.

Teilnehmerinformationen

Anmeldung/Bestätigung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es werden keine telefonischen, sondern nur schriftliche Anmeldungen (per E-Mail oder im DFBnet) berücksichtigt. 

Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für einen ausgeschriebenen Kurs gemeldet haben und der Kurs muss aus diesem Grund ausfallen, werden alle bereits gemeldeten Teilnehmer darüber schriftlich (per E-Mail) informiert.

Alle Mitglieder von Sportvereinen des Landessportbundes Sachsen sind im Rahmen der Sportversicherung mit der ARAG-Sportversicherung während der Kurse versichert. Der WFV verpflichtet sich, persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

Teilnehmerzahl/Ausfall

Der WFV ist berechtigt, die Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn dringende sachlich gerechtfertigte Umstände vorliegen. Die Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Im Fall der kurzfristigen Absage durch den WFV werden dem Teilnehmer die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden. Der WFV ist berechtigt, Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

Rücktritt, Abmeldung, Regress

Der Teilnehmer kann kostenfrei von der Bildungsveranstaltung zurücktreten, wenn dies bis spätestens zum Anmeldeschluss schriftlich (per E-Mail) erklärt wird. Für den Rücktritt des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt behält sich der WFV vor, 50% der Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim WFV. Bei unentschuldigtem Fehlen, hat der Teilnehmer die gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen. Über abweichende Regelungen entscheidet auf Antrag der Vorstand des WFV.

Von einer Rücktrittszahlung wird ferner abgesehen, wenn der Teilnehmer erkrankt ist. Zum Nachweis darüber ist dem WFV eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der WFV behält sich vor, Teilnehmern die trotz Mahnung ihre Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen, die Gerichtsbarkeit einzuschalten.