Werde Schiedsrichter

Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter?

- Doch wie alt muss ich mindestens sein?
- Wo kann ich mich anmelden?
- Wie umfangreich ist die Ausbildung?

 

Voraussetzungen, Ausbildung und wichtige Fragen
Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schreibt ein Mindestalter von 12 Jahren. Der WFV empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 15 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt an 3 Ausbildungstagen. Dabei werden die zukünftigen Schiedsrichter in die Grundzüge der Fußballregeln eingeführt und auf die schriftliche Prüfung intensiv vorbereitet.

Prüfung: Schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (Cooper-Test 12 Minuten-Lauf).

Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten").

Aufstieg: Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen fünf € (Schülerspiele), 300 € (Regionalliga), 750 € (3. Liga), 2000 € (2. Bundesliga) und 3800 € (Bundesliga). Ab der Saison 2012/2013 erhalten FIFA-Schiedsrichter der Elite-Klasse nach einem neu geschaffenen Modell einen festen Betrag in Höhe von 40.000 Euro, FIFA-Schiedsrichter und die Schiedsrichter der Bundesliga mit mehr als fünf Jahren Erfahrung 30.000 Euro. Alle anderen Bundesliga-Schiedsrichter liegen bei 20.000 Euro, in der 2. Bundesliga sind 15.000 Euro vorgesehen. Für FIFA-Assistenten sind ebenfalls 15.000 Euro eingeplant, in der Bundesliga reduziert sich der Betrag auf 10.000 Euro und in der 2. Bundesliga auf 2500 Euro.

Erste Ansprechpartner: Über den Verein vor Ort, bei der örtlichen Schiedsrichter-Gruppe, bei den zuständigen Gremien der Kreise und Bezirke, beim zuständigen DFB-Landesverband vor Ort.

Formulare Anwärterlehrgang zum Download:
Anmeldung zum Anwärterlehrgang
Ausschreibung AWL
Antrag auf Erstausstellung eines SR-Ausweises
Ansprechpartner

Nico Rich
Verantwortlicher Lehrstab

Anschrift: Eisenstuckstr. 52
01069 Dresden

Mobil: [0176] 63343472
E-Mail: nico.rich@wf-verband.de

Markus Opitz
Verantwortlicher Anwärter-Lehrgang

Mobil: [0172] 7160791
E-Mail: markus.opitz@wf-verband.de